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		Allgemeine Geschäftsbedingungen 
		1. 
		Allgemeines
		Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, 
		Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des 
		Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle 
		Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. „MSR 
		Medienservice Armin Rohrer“ ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen 
		Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer 
		angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher 
		eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen 
		Geschäftsbedingungen bearbeitet.
 
		2. 
		Leistung und Preise
		Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig, sofern 
		die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert 
		bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise. Sie enthalten 
		keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Die Preise schließen Kosten für 
		Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht 
		ein.
 
		3. 
		Lieferung und Zahlung
		Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von „MSR Medienservice Armin 
		Rohrer" sind im Angebot und auf der Rechnung näher ausgewiesen. Das 
		Standardzahlungsziel beträgt 14 Tage rein netto. Es gibt keine 
		Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise sind Nettopreise ohne der 
		gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es bleibt uns 
		vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige 
		Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte 
		Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.
 
		4. 
		Lieferzeiten
		Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der 
		gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe 
		Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen 
		des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden 
		nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des 
		Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Liefertermine 
		sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt 
		werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die 
		Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte 
		Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin 
		automatisch auf den nächsten Werktag.
 
		5. 
		Rückgaberecht 
		Der Auftraggeber hat die vertragsgemäß gelieferten Daten sowie die zur 
		Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu 
		prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf 
		den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst 
		in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem Fertigungsvorgang 
		entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle 
		sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Für 
		Fehler in gelieferten Druckdaten können wir keine Garantie übernehmen.
 
		Wir 
		drucken in Sammelauflagen lt. Euroscala bei mittlerer Farbgebung. 
		Geringfügige Farbabweichungen sind kein Grund für eine Mängelrüge. Bitte 
		beachten Sie, dass von Ihnen angelegte Sonderfarbtöne (HKS, Pantone oder 
		andere Sondermischfarben) beim Druck schwarz erscheinen können! Auch 
		hier können wir keine Reklamation akzeptieren. Beanstandungen sind nur 
		innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, 
		die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen 
		innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von sechs Monaten, 
		beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk verlassen haben, 
		geltend gemacht werden. Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn 
		die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung 
		unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten 
		Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt 
		insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu 
		geringen Auflösung erstellt wurden.  
		Bei 
		berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, 
		unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder 
		Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, 
		es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer 
		oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 
		zur Last. Vorausgesetzt die Ware wurde vom Auftraggeber verwendet, 
		benützt, verteilt oder weiterverkauft. Das Gleiche gilt für den Fall 
		einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 
		Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder 
		Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung 
		(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. 
		Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die 
		Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung 
		für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem 
		Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe 
		Fahrlässigkeit zur Last.  
		Hat 
		der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von 
		Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für 
		die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder 
		weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden 
		vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Weist ein Teil der 
		gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung 
		der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den 
		Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige 
		Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in 
		allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den 
		Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.  
		Der 
		Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des 
		verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den 
		jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner 
		Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den 
		Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch 
		Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche 
		nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge. 
		 
		6. 
		Stornierungen 
		Stornierungen müssen schriftlich an uns erfolgen und sind erst gültig, 
		wenn Sie von uns gegengezeichnet werden. Für Stornierungen berechnen wir 
		eine Bearbeitungsgebühr von mind. 15,– € netto.
 
		7. 
		Reklamationen
		Wir bemühen uns, Ihre Aufträge zu Ihrer vollen Zufriedenheit 
		abzuwickeln. Sollten Sie Anlass für eine Reklamation haben, bitten wir 
		Sie, uns Ihre Rechnung und ein Muster der Drucksache mit Angabe von 
		Gründen per Post zuzuschicken. Wir werden Ihre Reklamation so schnell 
		wie möglich bearbeiten. Wir setzen aber alles daran, dass Sie keinen 
		Grund zur Beschwerde haben werden. Bitte bedenken Sie dass wir im 
		Offsetdruck auf Sammeldruckbögen mit mittlerer Farbgebung drucken und 
		kleine Farbabweichungen möglich sind. Dies ist kein Grund für eine 
		Mängelrüge! Für Fehler bei gelieferten Daten, wie z.B. Schriften nicht 
		eingebunden, Bilder im RGB-Farbmodus, Bilder in schlechter Scan-Qualität, 
		übernehmen wir keinerlei Garantie ! Bei eps, pdf oder offenen Grafik 
		Dateien schließen wir ebenfalls jede Haftung aus! Farbplakate für den 
		Outdoor bereich sind erst nach 3 Tagen für den Außenbereich geeignet. 
		Farbablauf bei Nichtbeachtung kann nicht beanstandet werden.
 
		8. 
		Verwahrung, Versicherung
		Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Druckträger und andere der 
		Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse 
		werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin 
		hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der 
		Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die 
		vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom 
		Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin 
		pfleglich behandelt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe 
		Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder 
		Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.
 
		9. 
		Eigentum
		Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses 
		eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und 
		Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum 
		des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Bis zur Erfüllung 
		aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren 
		vor. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen 
		Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes tritt der 
		Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an 
		den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
 
		10. 
		Eigentumsvorbehalt 
		Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von „MSR 
		Medienservice Armin Rohrer“.
 
		11. 
		Datenspeicherung/Urheberrecht
		Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf 
		aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten 
		mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert 
		werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich 
		behandelt. Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden 
		aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Der 
		Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber 
		haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete 
		Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen 
		Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der 
		Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag 
		gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt 
		werden, und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrigen Inhalte 
		enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer 
		von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur 
		Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, 
		stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit 
		zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.
 
		12. 
		Gerichtsstand 
		Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von „MSR 
		Medienservice Armin Rohrer“. Es gilt ausschließlich das Recht der 
		Bundesrepublik Deutschland.
 
		
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		Disclaimer 
		Am 12. 
		Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die 
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